Der Vorwurf: Die Angeklagten waren als Sicherheitspersonal im Gefängnis von Santa Maria Capua nahe Neapel an einer “Strafaktion” beteiligt und hatten Inhaftierte gedemütigt und geschlagen. Die Aktion fand am Folgetag einer friedlich beendeten Gefängnisrevolte im April 2020 statt. Zu Beginn der Corona-Pandemie revoltierten Inhaftierte mehrerer Gefängnisse und forderten einen besseren Schutz vor Ansteckung.
Italien hat im Strafgesetzbuch einen eigenen Straftatbestand gegen die Folter gemäß der UN-Antifolterkonvention.
Die taz berichtet über den Fall.