Folter und Flucht in Syrien

Folter, Exekution und das “Verschwindenlassen” von Zivilist_innen ist Teil des Systems Syriens. Die zivilen Großdemonstrationen 2011 beantworteten syrische Sicherheitsdienste mit Massenverhaftungen und Folter nun auch regelmäßig bis zum Tod. Die Zivilgesellschaft ist traumatisiert und auf der Flucht, aber die EU schottet sich immer weiter ab. Darüber berichteten Jutta Geray von der Amnesty Themenkoordinationsgruppe gegen Folter und Dr. Christine Rausch von der Amnesty Asylgruppe in Bielefeld am 20.11.2019 in Kooperation mit der VHS Bielefeld.

Im März 2011 löste die Festnahme und Folterung von Kindern Massendemonstrationen in Daraa aus. Die Schüler/innen hatten Sprüche der tunesischen Revolution gesprayt. Auf ihre Familien – bis dato eher Assadloyale Clans – wurde geschossen, als sie sich nach den verschwundenen Kindern erkundigen wollten, das war der Beginn der zivilen Massenproteste in Syrien 2011. Sicherheitskräfte vor allem der Geheimdienste gingen von Beginn an militärisch gegen unbewaffnete Demonstrierende vor. Schon nach 3 Monaten gab es über 1000 Tote und Tausende Verhaftete die nun auch regelmäßig zu Tode gefoltert wurden. Es folgte der bewaffnete Aufstand von zunächst abtrünnigen Armeeeinheiten und dschihadistischen Gruppen. Mit internationaler Beteiligung wie der IS und Al-Kaida sowie staatlichen ausländischen Militärinterventionen entstand nach dem zivilen Aufstand der Krieg in Syrien der bis heute andauert. Aus der Sicht der syrischen Regierungen waren und sind Demonstrierende und alle, die nicht loyal zum Regime stehen, “Terroristen”. Seit 2011 bis heute sind fast 150.000 Menschen – mehrheitlich Zivilist_innen noch immer willkürlich in Haft – also ohne Haftbefehl, Nennung der Gründe oder Gerichtsurteil und von ihnen sind fast 100.000 Menschen nach der Verhaftung “verschwunden”. Nach Vorbild der Mütter in Argentinien schlossen sich Frauen deren Angehörige im Gefängnis “verschwanden” zu “syrian families for freedom” zusammen. https://syrianfamilies.org/de/

Amnesty schätzte schon 2017 die Zahl der im Gefängnis durch Folter und unmenschliche Haftbedingungen getöteten Menschen auf 17.000 und das allein im Zeitraum 2011-2015. Syrische Menschenrechtsnetzwerke wiesen über 14.000 Foltertote seit 2011 nach und überprüften dazu unabhängige Zeugenaussagen und Dokumente, die Abtrünnige wie der ehemalige Militärfotograf “Caesar” aus Syrien schmuggelte. https://www.hrw.org/de/news/2015/12/16/syrien-die-geschichten-hinter-den-fotos-getoeteter-gefangener

Alle Inhaftierten sind nach Einschätzung freigelassener Gefangener und Menschenrechtsorganisation in akuter Gefahr, gefoltert zu werden. Aktualisierte Zahlen zu Willkürhaft und Folter findet man z.B. auf http://sn4hr.org/

Ehemalige libanesische Gefangene des syrischen Tadmur Gefängnisses, das mit dem Saydnaya Gefängnis für besonders brutale Foltermethoden schon in den 80er und 90er Jahren bekannt wurde, überwanden nach Bekanntwerden der Massenverhaftungen und Folter ihr Schweigen zu den erlebten Torturen und machten aus ihrer Erfahrung ein Theaterstück und einen Dokumentarfilm. Auch sie waren damals “verschwunden” hatten selbst keinen Kontakt zur Außenwelt oder gar Rechtsschutz und die Behörden leugneten jede Kenntnis zu ihnen und verweigerten Auskunft zu ihrem Aufenthaltsort auch gegenüber den Angehörigen. Die in wechselnden Rollen mal Wärter mal Gefangene gespielten Szenen ähneln den Beschreibungen von Folterüberlebenden aus dem Saydnaya Gefängnis ab 2011. https://www.tadmor-themovie.com/trailer

Noch immer gelten Hunderte libanesische Gefangene, die im libanesischen Bürgerkrieg von 1976-1990 oder danach während der syrischen Besatzung des Libanon bis 2005 von syrischen Sicherheitskräften verhaftet wurden als “verschwunden”.

Aber auch etwas Positives lässt sich festhalten: In Syrien entstanden mit der Revolution 2011 viele NGOs mit Hunderten von Mitarbeiter/innen die Recherche zu Menschenrechtsverletzungen betreiben und dabei alle Kriegsparteien im Auge haben. Auch Dank ihnen und der Folterüberlebenden die in Deutschland Anzeige erstatteten wird es im Jahr 2020 in Deutschland zum ersten Verfahren gegen syrische Folterverantwortliche kommen. https://www.ecchr.eu/fall/2020-in-deutschland-weltweit-erster-prozess-zu-staatsfolter-in-syrien/

Die juristische Argumentation stützt sich dabei auf das staatliche Folterverbot das weltweit absolut gilt– es ist zwingendes Völkerrecht – jeder Mensch muss demnach vor Folter geschützt werden selbstverständlich auch Terrorverdächtige oder kriminelle Täter_innen. Die offizielle Argumentation in Syrien dass alle inhaftierten Zivilist_innen “Terrorverdächtige” seien würde auch nach syrischem Recht Folter nicht legitimieren. Syrien trat 1969 dem „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ bei. Artikel 7 verbietet Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung. Artikel 4 stellt ausdrücklich fest, dass das Folterverbot absolut gilt – auch in Situationen des öffentlichen Notstandes oder im Krieg und Syrien implementierte das Folterverbot auch in die nationale Verfassung und das Strafgesetzbuch. 2004 unterzeichnete Syrien die UN-Konvention gegen die Folter und verpflichtete sich dabei Folter aktiv zu verhindern, Foltervorwürfe unabhängig zu untersuchen, Täter juristisch zu verfolgen und Opfer zu entschädigen. Die massenhafte Folter in syrischen Gefängnissen wird in den Anzeigen und ersten Klagen entlang des Völkerrechts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bewertet.

Was Flüchtlingsschutz und Asyl angeht haben auch syrische Kriegsflüchtlinge kaum noch Fluchtmöglichkeiten außer Landes und keine sicheren Fluchtwege nach Europa. Syrische und internationale Menschenrechtsgruppen gehen davon aus dass auch nach Kriegsende Verschwinden Lassen und Folter vermehrt zum Einsatz kommt als Mittel der Machtkonsolidierung.

Die europäische Politik wird seit Jahren restriktiver. Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei von 2016, das ursprünglich den Stopp von Flüchtlingsströmen von der Türkei über die Ägäischen Inseln nach Griechenland garantieren sollte, funktioniert nicht. Auf den griechischen Inseln herrschen katastrophale Zustände. Die Behörden sind überlastet, die Verfahren zu langsam. Außerdem ist es fraglich, ob die Türkei ein sicherer Drittstaat ist: es gibt Berichte zu Tötungen, Misshandlungen, illegalen Abschiebungen.

Auch in Staaten innerhalb der EU können wir die zunehmende Infragestellung von Menschenrechten von Migranten und Migrantinnen und menschenrechtliche Konflikte beobachten, z.B. in Ungarn. Ein zentrales Problem ist die gerechte Lastenverteilung in der EU. Welcher Staat zeigt sich verantwortlich? Die endlosen Debatten und der Streit um die Seenotrettung zeichnen ein deutliches Bild der humanitären Krise in der EU. Die hauptsächlichen Gefahren für die Migranten und Migrantinnen bestehen in rechtsfreien Räumen, AnkER Zentren, Kriminalisierung von Helfern und Helferinnen und dem Verweigern von Zugang zu Rechtsschutz.

Der neue „Globale Pakt für Flüchtlinge“ kann neue Lösungen bringen. Diese wären jedoch rechtlich nicht verbindlich.

Es wurde an diesem Abend sehr deutlich, dass Flucht und Vertreibung, Folter und Misshandlung einige der zentralen menschenrechtlichen Herausforderungen unserer Zeit sind. Politik, Gesetzgebung, aber auch die Zivilgesellschaft sind gefordert, die Einhaltung der Menschenrechte durchzusetzen und einzufordern.

3. Dezember 2019